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Entlastung für Selbstständige – halbierter GKV-Mindestbetrag 2019 beschlossen
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten oder freiwillig in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchten. Wenn Sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, wird Ihr Einkommen als Grundlage für den zu zahlenden Beitragssatz angesetzt (z. B. Ihr Gewinn oder andere Einkünfte). Zum Start gibt es einen Mindestbetrag, der berücksichtigt werden muss.
Von
Dagmar Schulz
29. Oktober 2018
Minuten
Inhaltsübersicht
Gerade Kleinunternehmer litten bisher stark unter den teils recht hohen Beiträgen zur GKV und Pflegeversicherung. Nicht selten war es gerade dieser Faktor, der Selbstständige zur Aufgabe gezwungen hat. Was im Angestelltenverhältnis völlig normal war – nämlich ärztliche Hilfe jederzeit in Anspruch zu können – wurde für viele Selbstständige, die gerade erst gestartet sind, zum Luxusgut. Viele melden sich erst gar nicht an, weil sie die Beiträge nicht aufbringen können. Etwa 8 Milliarden Euro Beitragsschulden freiwillig Versicherter haben sich bei den Krankenkassen aktuell angesammelt, weil diese die hohen Beiträge einfach nicht zahlen konnten. Doch ab 2019 ist eine deutliche Erleichterung in Sicht: Selbstständige mit geringem Einkommen zahlen künftig niedrigere Beiträge, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer beispielsweise monatlich nicht mehr als 1.038 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch etwa 190 Euro pro Monat für Krankenkasse und Pflegebeitrag zahlen. Momentan beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.
GKV-Versichertenentlastungsgesetz: alle VGSD-Vorschläge angenommen
Mit dem Beschluss des Bundestages, die Mindestbeiträge für geringverdienende Selbstständige zu halbieren, folgten sie den Vorschlägen des VSGD (Verband der Gründer und Selbstständigen e. V.) ohne Einschränkung. Auf Drängen des VSGD zusammen mit 16 weiteren Verbänden wurde das Einkommen, das ein Selbstständiger auf dem Papier verdienen müsste, deutlich nach unten korrigiert. Die Anpassung an die Realität war schon lange nötig und wird nun mit den neuen Gesetzen umgesetzt. Bisher gingen die Krankenkassen bei Selbstständigen mit niedrigen Einkünften von einem fiktiven Einkommen in Höhe von 2284 Euro im Monat aus, das entspricht bislang einem GKV-Beitrag von 400 bis 420 Euro monatlich für Krankenkasse und Pflegeversicherung. Da es keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte übernehmen könnte – wie etwa bei Angestellten – müssen die Beiträge komplett alleine übernommen werden. Mit der Reduzierung des fiktiven Einkommens um über die Hälfte werden gerade Einmann-Betriebe sowie andere kleine Selbstständige entlastet. Auch für Unternehmen, die sich gerade in einer Krise befinden, sind die ab 2019 geltenden Beiträge besser zu stemmen und kein Grund, das Unternehmen aufzugeben. Verschiedene Unternehmerverbände gehen davon aus, dass von der Halbierung der Mindestbeiträge mehr als eine Million haupt- oder nebenberufliche Selbstständige profitieren. Bisher haben sich viele, gerade jüngere Gründer, für die private Krankenversicherung entschieden, weil diese häufig für junge Unternehmer günstigere Beiträge berechnet hat als die GKV. Diese Entscheidung kann sich in einigen Jahren jedoch rächen, da die meisten Beiträge in der privaten Krankenkasse dann deutlich ansteigen. Stellt sich die Frage:
Wie sinnvoll ist die private Krankenversicherung für Selbstständige?
Wegen der bisher teils unbezahlbar hohen finanziellen Belastung durch die GKV kam bei vielen Selbstständigen die Frage auf, ob die Absicherung durch eine private Krankenkasse für sie eine Alternative wäre. Der Wechsel in die private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Selbstständigem die Möglichkeit, sich u. U. leistungsstärker und eventuell, zumindest anfänglich, kostengünstiger zu versichern. Ein Vergleich lohnt sich immer, auch wenn die Beiträge in der PKV später steigen. Insbesondere junge, gesunde Gründer, die keine speziellen Zusatzleistungen wünschen, können sich somit oft günstig privat krankenversichern. Allerdings können die die PKV-Beiträge mit zunehmendem Alter ansteigen, da in der Regel auch die Kosten für Krankheiten und Behandlungen mehr werden.
Tipp: Krank werden kann jeder einmal. Als Angestellter erhalten Sie auch bei längerer Krankheit weiterhin Ihren Lohn, wenn nach einiger Zeit auch mit Abzügen. Als Selbstständiger müssen Sie anders für solche Situationen vorsorgen. Der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung sollte also je nach Entscheidung und persönlicher Situation überlegt werden. Prüfen Sie, was Ihnen die Minimierung des Risikos im Krankheitsfall wert ist, wie Ihr Geschäft sich entwickelt, wenn Sie ausfallen, welche Rücklagen Sie gebildet haben und ob Sie es auch ohne zusätzliche Krankentagegeldversicherung schaffen würden. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein, wenn Sie sich dafür entscheiden und lassen Sie sich vor Abschluss unbedingt kompetent und umfassend von einem Fachmann in Sachen Krankenversicherung beraten.
Stichwort Versicherungen: Welche brauche ich noch als Selbstständiger?
Ob Sie sich neben Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. Krankentagegeldversicherung gegen weitere Risiken absichern möchten, hängt von Ihrer Situation und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Arbeitslosigkeit, Unfall – nur Sie können beurteilen, wie hoch das Risiko ist und ob Sie besser schlafen, wenn Sie sich für diese Fälle absichern. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Versicherungen, die je nach Betrieb sogar Pflicht sein können. Auch wenn Sie Mitarbeiter haben, sollten Sie über zusätzlichen Versicherungsschutz nachdenken. Lassen Sie sich am besten professionell beraten, welche Versicherungen es überhaupt gibt, welche notwendig sein können und welche überhaupt für Sie in Frage kommen.
Der Mindestsatz bei der GKV sollte nicht Ihr Ziel sein
Als kleiner Unternehmer mit nur geringem Einkommen können Sie sich zwar darüber freuen, dass Sie nur eine einfache Buchführung einhalten müssen, Ihre Steuern einfacher zu verwalten sind und vor allem nicht so hoch. Und Sie können sich auch freuen, dass ab 2019 die Mindestbeiträge zur GKV sinken und Sie dadurch entlastet werden. Das Ziel aber sollte natürlich sein, dass Ihr Geschäft wächst und Sie Schritt für Schritt mehr Gewinn erzielen. Auch wenn das bedeutet, dass Sie u. U. höhere Beiträge zahlen müssen. Der Gewinn Ihres Geschäftserfolgs wird aufgrund der Staffelung in jedem Fall höher sein als die Ausgaben. Möglichkeiten, Ihr Geschäft voran zu bringen, gibt es viele. Kleine und große Stellschrauben, an denen man drehen kann, gibt es genügen. Denken Sie an den Bereich Marketing, in dem je nach Budget immer neue Möglichkeiten warten. Schauen Sie sich Ihren Vertrieb an, was kann optimiert werden? Stimmt Ihre Zielgruppe? Welche Prozesse sind noch zu verbessern? Legen Sie von Beginn an viel Wert auf einen vollständigen, aussagekräftigen Businessplan, der Informationen und Pläne zu allen Bereichen Ihrer Selbstständigkeit enthält. Wie ist die Konkurrenzsituation? Welche neuen Kundengruppen können Sie in Zukunft erschließen? Könnten Sie mit Mitarbeitern zusätzlichen Umsatz generieren? All das und noch mehr enthält ein solider Businessplan. Mit diesem Fahrplan haben Sie eine Unterstützung zur Hand, die ihnen gerade in der Gründungsphase sehr weiterhelfen wird. Aber auch später können Sie immer wieder einen Blick hineinwerfen, um den Ist-Zustand mit den festgesetzten Zielen zu vergleichen.
Ihr Weg in eine erfolgreiche Existenzgründung: mit Dagmar Schulz von 1a-STARTUP
Nicht nur, wenn es um einen professionellen Businessplan geht, der die Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit überprüft und Ziele festlegt, sind Sie als angehender Unternehmer bei 1a-STARTUP an der richtigen Adresse. Gründerin und Inhaberin Dagmar Schulz aus Düsseldorf ist Existenzgründungs- und Unternehmensberaterin aus Leidenschaft und hat schon viele Gründer in die eigene berufliche Selbstständigkeit begleitet. Auch bei allen Fragen rund um die Themen Versicherungen, Finanzierung, Fördermittel u. v. a. m. bekommen Sie hier alle Antworten, die Sie für einen optimalen Geschäftsstart benötigen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und lassen Sie sich fair, kompetent und mit viel Herzblut für Gründer beraten. 1a-STARTUP ist Fördermitglied im VGSD und unterstützt damit diese wichtige Initiative für Gründer.