Viele Gründer geben dem Traum vom eigenen Business vorschnell auf, weil sie keine Zusage für den Gründungszuschuss erhalten oder gar keine Möglichkeit haben, diesen zu beantragen. Natürlich ist der Start in eine berufliche Selbstständigkeit scheinbar einfacher, wenn man mit einer gewissen Summe im Monat rechnen kann. Das gibt etwas mehr Sicherheit, also komplett ohne finanzielle Unterstützung zu beginnen. Dennoch ist es auch ohne Gründungszuschuss sehr wohl möglich, sich erfolgreich selbstständig zu machen – und zwar zunächst mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit und weiter im Angestellten-Verhältnis bleiben oder aber weiterhin im Arbeitslosengeld Bezug bleiben.
Eine Variante der Selbstständigkeit ist eine Gründung im sog. Nebenerwerb. Dabei befinden Sie sich weiterhin in einem Angestelltenverhältnis und machen sich nebenberuflich selbstständig. Das gibt Ihnen auch ohne Gründungszuschuss die Sicherheit, über Summe x im Monat sicher verfügen zu können. Diese Variante des „sanften“ Einstiegs in die Selbstständigkeit hat einige Vorteile zu bieten:
Trotz möglicher Nachteile: Auch der langsame Aufbau eines Unternehmens ist besser, als sich überhaupt nicht zu trauen. Manche erfolgreiche Unternehmen sind nicht in Vollzeit entstanden, sondern wurden im Nebenerwerb begonnen. Oft macht die neue Freiheit, die Arbeit und das eigene Angebot so viel Spaß, dass die Lust auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit immer mehr wächst. In dem Fall heißt es: Prüfen, ob das Unternehmen als Haupteinnahmequelle rentabel ist und dann endlich ganz ins kalte Wasser springen!
Wichtig: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall über das künftige Nebengewerbe, wenn dies nicht sogar im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Außerdem sollten mit dem Nebengewerbe keine Konkurrenzsituation zum Arbeitgeber oder andere Interessenskonflikte entstehen. Beides führt in der Praxis sonst für gewöhnlich zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht ausgetragen werden.
Auch wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, dürfen Sie nebenbei eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Die nebenberufliche Selbstständigkeit müssen Sie allerdings unverzüglich dem Arbeitsamt melden. Es gelten zudem Bedingungen, die Sie einhalten müssen: 1. Darf der Nebenerwerb 15 Stunden pro Woche und b) ein Monatseinkommen von 165 € nicht überschreiten. Nur dann erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld ohne Abzüge.
Achtung: das kann jedoch unter Umständen die Beantragung des Gründungszuschusses behindern! Mehr Hintergrund Wissen aus meiner 16 jährigen Beratungspraxis zum Gründungszuschuss gibt es hier auf einen KLICK.
Beachten Sie bei Ihrer Planung frühzeitig folgende Punkte:
Angestellte Nebenerwerbsselbständige zahlen, wie alle Arbeitnehmer, grundsätzlich die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Arbeitslose sind über die Bundesagentur für Arbeit sozialversichert. Solange die Selbstständigkeit also nebenberuflich ausgeführt wird, benötigt man keine zusätzliche Krankenversicherung, jedoch wird der Beitrag erhöht, gemessen am Umsatz des Nebenerwerbs. Informieren Sie sich vor der Gründung genau bei Ihrer Krankenversicherung, welche zusätzliche Zahlung auf Sie zukommt, um keine böse Überraschung in Form einer Nachzahlung zu erleben.
Die Frage, ob Sie neben- oder hauptberuflich gründen, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Wer einen weitgehend sicheren Job hat, der auch Freude bereitet und ein gutes Einkommen bringt, sollte das nicht einfach über Bord werfen. Gerade dann, wenn man sich nicht wirklich sicher ist, ob eine Selbstständigkeit überhaupt etwas für einen ist und ob die Geschäftsidee funktioniert, sollte man eine nebenberufliche Gründung in Betracht ziehen. Weitere Informationen zur nebenberuflichen Gründung haben wir hier für Sie zusammengefasst: Informationen nebenberuflich gründen.
Später in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wechseln ist dann relativ einfach und problemlos möglich. Bedenken Sie dabei auch, dass der Wechsel neue Kosten mit sich bringt wie etwa Kranken- und Rentenversicherung. In jedem Fall sollte es dann auch möglich sein, ein Polster für schlechtere Zeiten zurücklegen zu können.
Wie wäre es, wenn Sie alle wichtigen Aspekte durchspielen und dann über eine bessere Entscheidungsgrundlage verfügen? Mit meinem Buch zur Existenzgründung können Sie sich im ersten Schritt mit dem Thema Gründung auseinandersetzen: Buch zur Existenzgründung.
Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, erhalten Sie unter Umständen von der Arbeitsagentur einen sogenannten AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Die Kosten für eine Gründungsberatung müssen in dem Fall nicht von Ihnen alleine getragen werden. Auch die Existenzgründungsberatung von 1a-STARTUP kann mit dem AVGS-Gutschein gefördert werden. Mit praktischer Unterstützung können Sie anhand eines gut durchdachten Businessplanes dann prüfen und entscheiden, ob Sie vollständig in die Selbstständigkeit einsteigen wollen oder erst noch weitere Schritte vorab passieren sollten.
Sprechen Sie Dagmar Schulz einfach an, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen. Sie kann Ihnen auch dabei helfen, den Gründungszuschuss zu erhalten und von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. In den 1a-STARTUP FAQs zum Gründungszuschuss und zur Beratungsförderung können Sie die wichtigsten Infos schon einmal vorab nachlesen.
Zur Vorbereitung empfehlen wir unseren Online-Kurs zur Existenzgründung. Zum Abschluss erhalten Sie das erforderliche Zertifikat um den Gründungszuschuss zu beantragen: Kurs-Info
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