Sie wollen im Handwerk gründen? Dann sichern Sie sich die Meistergründungsprämie!

Handwerksmeister:nnen haben jetzt die ideale Chance, mit einem vollen Auftragsbuch in die Selbstständigkeit zu starten. Erfahren Sie, wie Sie von nicht zurückzahlbaren Gründungszuschüssen profitieren können und welche Förderungen in den verschiedenen Bundesländern verfügbar sind.

Von
Dagmar Schulz
11. November 2021
Minuten
Gründen mit der Meistergründerprämie

Inhaltsübersicht

Handwerk hat goldenen Boden – das galt nie so sehr wie im Moment. HandwerkerInnen werden an allen Ecken gesucht. Egal, ob FliesenlegerInnen, SchreinerInnen oder AnstreicherInnen – in vielen Branchen gibt es zurzeit lange Wartezeiten. Im Gegensatz zu vielen anderen Berufen, in denen das Gründen gerade in Zeiten von Corona eher schwieriger ist als vorher, haben HandwerksmeisterInnen jetzt beste Chancen, direkt mit einem vollen Auftragsbuch in die Selbstständigkeit zu starten.

Zuschuss zur Gründung ohne Rückzahlung

Noch ein Argument, warum HandwerksmeisterInnen genau jetzt gründen sollten: Etwa die Hälfte aller Bundesländer fördern die Gründung eines Handwerksbetriebes mit der Meistergründungsprämie, die nicht zurückzuzahlen – also geschenkt ist. Es handelt sich also um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung. Je nach Bundesland variieren Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses.

In Nordrhein-Westfalen etwa wurde sogar die Höhe der Prämie in diesem Jahr von 7.500 auf 10.500 Euro aufgestockt. Die Beantragung und Zusage für die Meistergründungsprämie erfolgt über die jeweilige örtliche Handwerkskammer.

Für die Beantragung ist ein schlüssiges Gründungskonzept erforderlich. Als weitere Voraussetzung ist auch die Schaffung bzw. Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen an die Gewährung geknüpft. Detaillierte Information erteilt die zuständige Handwerkskammer, da es hier regional zu kleinen Unterschieden kommt.

Es werden sowohl Neugründungen als auch Betriebsübernahmen sowie die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen gefördert. Bei Beteiligungen müssen mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals eingebracht werden.

Wichtig: Die Prämie ist bei der Steuererklärung anzugeben – daher ist es ratsam, vorab die Steuerberaterin/den Steuerberater zu kontaktieren, um nichts zu übersehen.

Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses variieren je Bundesland

Wie bereits erwähnt fördert nicht jedes Bundesland die Existenzgründung von Handwerksbetrieben. Im Moment können HandwerksmeisterInnen in neun Bundesländern die Meistergründungsprämie beantragen.  Ein kleiner Trost: In fast allen Bundesländern wird zumindest die bestandene Meisterprüfung mit dem sogenannten Meisterbonus oder der Meisterprämie belohnt. Der Betrag ist nicht so hoch wie die Meistergründungsprämie, trotzdem ist es geschenktes Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss.

Wir geben im Folgenden einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und Zuschusshöhen der Meistergründungsprämie der verschiedenen Bundesländer:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können HandwerksmeisterInnen, die ihren Meister gerade frisch erworben haben, die Prämie für die Übernahme, Neugründung oder maßgebliche Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen beantragen. Die Meistergründungsprämie wird als Zuschuss zur Tilgung von Darlehen der L-Bank Programme „Gründungsfinanzierung“ und „Startfinanzierung 80“ gewährt und beträgt 10 % des Bruttodarlehens bis maximal 10.000 Euro. Wenn mehrere JungmeisterInnen gemeinsam gründen, kann jede/r GründerIn die Prämie beantragen.

Berlin

In Berlin können Handwerksmeister:innen bis zu 15.000 Euro Gründungsprämie bekommen. Die Prämie ist in zwei Stufen aufgeteilt und an einige Bedingungen geknüpft:

  • Die Gründung muss in der Branche stattfinden, in der der Meistertitel erworben wurde.
  • Die Existenzgründung erfolgt innerhalb von vier Jahren nach bestandener Meisterprüfung.
  • Die Grundförderung in Stufe 1 beträgt 8.000 Euro.
  • Wenn innerhalb von drei Jahren nach Förderung ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen wurde, kann in Stufe zwei eine weitere Prämie in Höhe von 5.000 Euro bewilligt werden.
  • Wird durch die Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes die Frauenquote erfüllt und die Ausbildung in einem Beruf absolviert, in dem weniger als 20 Prozent weibliche Auszubildende arbeiten, erhöht sich die Prämie der Stufe 2 auf 7.000 Euro.

Brandenburg

Auf bis zu 12.000 Euro Meistergründungsprämie können sich HandwerksmeisterInnen in Brandenburg freuen. Wichtige Bedingungen:

  • Wer erstmals ein Unternehmen gründet, einen bestehenden Handwerksbetrieb übernimmt oder sich mit mindestens 30 Prozent Kapital an einem Betrieb beteiligt, erhält die Basisförderung in Höhe von 8.700 Euro.
  • Weitere 3.300 Euro können beantragt werden, wenn zusätzliche Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze geschaffen werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Frischgebackene HandwerksmeisterInnen (JungmeisterInnen) können in Mecklenburg-Vorpommern die eine Meistergründungsprämie in Höhe von 7.500 Euro bewilligt bekommen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Hauptwohnsitz sowie der Beschäftigungsort liegen seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Es wird nur die erste Existenzgründung gefördert.

Niedersachsen

Wer als MeisterIn innerhalb der letzten zwei Jahre in Niedersachsen im Haupterwerb einen klein- oder mittelständischen Handwerksbetrieb gegründet oder übernommen und einen neuen Arbeitsplatz geschaffen hat (mindestens 7 Monate Beschäftigung müssen nachgewiesen werden), kann einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 10.000 Euro erhalten.

Nordrhein-Westfalen

Wie bereits oben beschrieben können HandwerksmeisterInnen, die in NRW neu gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Betrieb beteiligen, mit einer Prämie von neuerdings 10.500 Euro gefördert werden. Voraussetzungen für die Bewilligung sind:

  • Der Betrieb muss für mindestens 24 Monate mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n ArbeitnehmerIn beschäftigen oder für mindestens 12 Monate eine/n Auszubildende/n. Wichtig: Es muss ein Gründungskonzept vorliegen, das die Schaffung des Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes beinhaltet.
  • Wird ein Betrieb übernommen, müssen die vorhandenen Arbeitsplätze für mindestens 12 Monate sichergestellt sein.
  • Die Prämie wird nur gewährt, wenn der komplette Finanzierungsbedarf 15.000 Euro übersteigt – ausgenommen sind hier Kosten für Personal sowie Baumaßnahmen.
  • Vor Antragstellung muss eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer absolviert worden sein.
  • Nur wenn die Gesamtfinanzierung der Gründung gesichert ist, kann die Prämie beantragt werden.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz heißt die Meistergründungsprämie Aufstiegsbonus und ist in zwei Stufen unterteilt. Der Aufstiegsbonus 1 beträgt 1.000 Euro und ist im Grunde eine Prämie zur bestandenen Meisterprüfung.

Weitere 2.500 Euro gibt es im Aufstiegsbonus 2 für die Gründung eines Betriebes, auch dann, wenn dieser in nebenberuflicher Selbstständigkeit geführt wird.

Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert eine Betriebsneugründung sowie die Übernahme eines Handwerksbetriebs durch MeisterInnen mit 10.000 Euro Meistergründungsprämie. Die Gewährung der Prämie ist an diese Bedingungen geknüpft:

  • Es handelt sich um eine erstmalige Gründung bzw. Übernahme.
  • Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.
  • Die Gründung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung der Prämie stattfinden.
  • Wird der Betrieb innerhalb von drei Jahren aufgegeben oder wird er in ein anderes Bundesland verlegt, ist die Prämie zurückzuzahlen.

Schleswig-Holstein

10.000 Euro Meistergründungsprämie, aufgeteilt in 7.500 Euro Basisförderung und 2.500 Euro Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzförderung, können HandwerksmeisterInnen in Schleswig-Holstein erhalten. Der zweite Teil der Prämie kann frühestens drei Jahre nach Existenzgründung bzw. Übernahme eines Betriebes beantragt werden. Bewilligt werden die 2.500 Euro dann, wenn ein neuer Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen wurde, der mindestens 12 Jahr besetzt ist.

Diese 53 MeisterInnen können die Prämie in Anspruch nehmen

Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag in zwölf Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt, nachdem diese 2004 abgeschafft worden war.

Welche Gewerke hinzugekommen sind, können Sie hier nachlesen: Meisterpflicht 

Die folgenden 53 Berufsgruppen können die Meistergründungsprämie bei Neugründung, Betriebsübernahme bzw. Beteiligung beantragen – sofern diese in ihrem jeweiligen Bundesland angeboten wird:

  • AugenoptikerIn
  • BäckerIn
  • Behälter- und ApparatebauerIn
  • Betonstein- und TerrazzoherstellerIn
  • Boots- und SchiffbauerIn
  • BöttcherIn
  • BrunnenbauerIn
  • BüchsenmacherIn
  • ChirurgiemechanikerIn
  • DachdeckerIn
  • Drechsler und HolzspielzeugmacherIn
  • ElektromaschinenbauerIn
  • ElektrotechnikerIn
  • EstrichlegerIn
  • FeinwerkmechanikerIn
  • FleischerIn
  • Fliesen-, Platten- und MosaiklegerIn
  • FriseureIn
  • GerüstbauerIn
  • Glasbläser und GlasapparatebauerIn
  • GlaserIn
  • GlasveredlerIn
  • HörakustikerIn
  • InformationstechnikerIn
  • Installateur und HeizungsbauerIn
  • KälteanlagenbauerIn
  • Karosserie- und FahrzeugbauerIn
  • KlempnerIn
  • KonditorIn
  • KraftfahrzeugtechnikerIn
  • LandmaschinenmechanikerIn
  • Maler und LackiererIn
  • Maurer und BetonbauerIn
  • Mechaniker für Reifen- und VulkanisationstechnikIn
  • MetallbauerIn
  • Ofen- und LuftheizungsbauerIn
  • Orgel- und HarmoniumbauerIn
  • OrthopädieschuhmacherIn
  • OrthopädietechnikerIn
  • ParkettlegerIn
  • RaumausstatterIn
  • Rollladen- und SonnenschutztechnikerIn
  • Schilder- und LichtreklameherstellerIn
  • SchornsteinfegerIn
  • SeilerIn
  • Steinmetz und SteinbildhauerIn
  • StraßenbauerIn
  • StuckateureIn
  • TischlerIn
  • Wärme-, Kälte- und SchallschutzisoliererIn
  • ZahntechnikerIn
  • ZimmererIn
  • ZweiradmechanikerIn

Sie denken über eine Existenzgründung im Handwerk nach?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig zu machen, ist der ideale Anfang ein Seminar zur Existenzgründung: Online-Seminar Existenzgründung, Businessplan, Fördermittel und Gründungszuschuss.

Wenn Sie individuelle Fragen haben oder Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Existenzgründungsberatung. 1a-STARTUP berät Sie zu allen Fragen rund um die Gründung, Businessplan, Fördermöglichkeiten, Marketing u. v. a. m.

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