Handwerksmeister:nnen haben jetzt die ideale Chance, mit einem vollen Auftragsbuch in die Selbstständigkeit zu starten. Erfahren Sie, wie Sie von nicht zurückzahlbaren Gründungszuschüssen profitieren können und welche Förderungen in den verschiedenen Bundesländern verfügbar sind.
Handwerk hat goldenen Boden – das galt nie so sehr wie im Moment. HandwerkerInnen werden an allen Ecken gesucht. Egal, ob FliesenlegerInnen, SchreinerInnen oder AnstreicherInnen – in vielen Branchen gibt es zurzeit lange Wartezeiten. Im Gegensatz zu vielen anderen Berufen, in denen das Gründen gerade in Zeiten von Corona eher schwieriger ist als vorher, haben HandwerksmeisterInnen jetzt beste Chancen, direkt mit einem vollen Auftragsbuch in die Selbstständigkeit zu starten.
Noch ein Argument, warum HandwerksmeisterInnen genau jetzt gründen sollten: Etwa die Hälfte aller Bundesländer fördern die Gründung eines Handwerksbetriebes mit der Meistergründungsprämie, die nicht zurückzuzahlen – also geschenkt ist. Es handelt sich also um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung. Je nach Bundesland variieren Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses.
In Nordrhein-Westfalen etwa wurde sogar die Höhe der Prämie in diesem Jahr von 7.500 auf 10.500 Euro aufgestockt. Die Beantragung und Zusage für die Meistergründungsprämie erfolgt über die jeweilige örtliche Handwerkskammer.
Für die Beantragung ist ein schlüssiges Gründungskonzept erforderlich. Als weitere Voraussetzung ist auch die Schaffung bzw. Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen an die Gewährung geknüpft. Detaillierte Information erteilt die zuständige Handwerkskammer, da es hier regional zu kleinen Unterschieden kommt.
Es werden sowohl Neugründungen als auch Betriebsübernahmen sowie die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen gefördert. Bei Beteiligungen müssen mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals eingebracht werden.
Wichtig: Die Prämie ist bei der Steuererklärung anzugeben – daher ist es ratsam, vorab die Steuerberaterin/den Steuerberater zu kontaktieren, um nichts zu übersehen.
Wie bereits erwähnt fördert nicht jedes Bundesland die Existenzgründung von Handwerksbetrieben. Im Moment können HandwerksmeisterInnen in neun Bundesländern die Meistergründungsprämie beantragen. Ein kleiner Trost: In fast allen Bundesländern wird zumindest die bestandene Meisterprüfung mit dem sogenannten Meisterbonus oder der Meisterprämie belohnt. Der Betrag ist nicht so hoch wie die Meistergründungsprämie, trotzdem ist es geschenktes Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Wir geben im Folgenden einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und Zuschusshöhen der Meistergründungsprämie der verschiedenen Bundesländer:
In Baden-Württemberg können HandwerksmeisterInnen, die ihren Meister gerade frisch erworben haben, die Prämie für die Übernahme, Neugründung oder maßgebliche Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen beantragen. Die Meistergründungsprämie wird als Zuschuss zur Tilgung von Darlehen der L-Bank Programme „Gründungsfinanzierung“ und „Startfinanzierung 80“ gewährt und beträgt 10 % des Bruttodarlehens bis maximal 10.000 Euro. Wenn mehrere JungmeisterInnen gemeinsam gründen, kann jede/r GründerIn die Prämie beantragen.
In Berlin können Handwerksmeister:innen bis zu 15.000 Euro Gründungsprämie bekommen. Die Prämie ist in zwei Stufen aufgeteilt und an einige Bedingungen geknüpft:
Auf bis zu 12.000 Euro Meistergründungsprämie können sich HandwerksmeisterInnen in Brandenburg freuen. Wichtige Bedingungen:
Frischgebackene HandwerksmeisterInnen (JungmeisterInnen) können in Mecklenburg-Vorpommern die eine Meistergründungsprämie in Höhe von 7.500 Euro bewilligt bekommen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wer als MeisterIn innerhalb der letzten zwei Jahre in Niedersachsen im Haupterwerb einen klein- oder mittelständischen Handwerksbetrieb gegründet oder übernommen und einen neuen Arbeitsplatz geschaffen hat (mindestens 7 Monate Beschäftigung müssen nachgewiesen werden), kann einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 10.000 Euro erhalten.
Wie bereits oben beschrieben können HandwerksmeisterInnen, die in NRW neu gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Betrieb beteiligen, mit einer Prämie von neuerdings 10.500 Euro gefördert werden. Voraussetzungen für die Bewilligung sind:
In Rheinland-Pfalz heißt die Meistergründungsprämie Aufstiegsbonus und ist in zwei Stufen unterteilt. Der Aufstiegsbonus 1 beträgt 1.000 Euro und ist im Grunde eine Prämie zur bestandenen Meisterprüfung.
Weitere 2.500 Euro gibt es im Aufstiegsbonus 2 für die Gründung eines Betriebes, auch dann, wenn dieser in nebenberuflicher Selbstständigkeit geführt wird.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert eine Betriebsneugründung sowie die Übernahme eines Handwerksbetriebs durch MeisterInnen mit 10.000 Euro Meistergründungsprämie. Die Gewährung der Prämie ist an diese Bedingungen geknüpft:
10.000 Euro Meistergründungsprämie, aufgeteilt in 7.500 Euro Basisförderung und 2.500 Euro Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzförderung, können HandwerksmeisterInnen in Schleswig-Holstein erhalten. Der zweite Teil der Prämie kann frühestens drei Jahre nach Existenzgründung bzw. Übernahme eines Betriebes beantragt werden. Bewilligt werden die 2.500 Euro dann, wenn ein neuer Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen wurde, der mindestens 12 Jahr besetzt ist.
Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag in zwölf Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt, nachdem diese 2004 abgeschafft worden war.
Welche Gewerke hinzugekommen sind, können Sie hier nachlesen: Meisterpflicht
Die folgenden 53 Berufsgruppen können die Meistergründungsprämie bei Neugründung, Betriebsübernahme bzw. Beteiligung beantragen – sofern diese in ihrem jeweiligen Bundesland angeboten wird:
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